Falls Sie nur Teilzeit arbeiten gehen und ein Kind haben, das die erhöhte Familienbeihilfe bekommt, könnten Sie Leistungen zur Erhöhung ihrer Pensionsbeitragszahlungen bekommen. Auch, wenn Ihr Kind schon erwachsen ist.
Falls Sie nur Teilzeit arbeiten gehen und ein Kind haben, das die erhöhte Familienbeihilfe bekommt, könnten Sie Leistungen zur Erhöhung ihrer Pensionsbeitragszahlungen bekommen. Auch, wenn Ihr Kind schon erwachsen ist.